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Satzung

SATZUNG FÜR DEN BÜRGERBUND

Gemäß Gesetz Nr. 83/1990 Sb. über Bürgervereinigungen in der geänderten Fassung (nachstehend "Gesetz Nr. 83/ 1990 Sb." genannt).

Verband der unabhängigen Verarbeiter von Sekundärrohstoffen

 I.

Grundbestimmungen

Name: Verband der unabhängigen Verarbeiter von Sekundärrohstoffen
Sitz: Moravská 7, 831 03 Bratislava – Nové Mesto

Der Verband der unabhängigen Verarbeiter von Sekundärrohstoffen (nachstehend auch "ANSDS" genannt) gemäß des Gesetzes Nr. 83/1990 Sb. Ein freiwillige Vereinigung von natürlichen und juristischen Personen die in der Slowakei aber auch außerhalb ein Unternehmen im Bereich der Verarbeitung von Sekundärrohstoffen betreiben (Aufkauf, Verkauf und Großhandel mit Abfall und Alteisen) und auch im Bereich der Abfallbehandlung.

ANSDS ist eine offenene, eigenständige und unabhängige juristische Person, die Tätigkeiten nach eigener Satzung und internen Vorschriften und in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Slowakischen Republik ausübt. In Rechtsbeziehungen tritt ANSDS unter eigenem Namen auf und übernimmt die Verantwortung, die mit diesen Beziehungen zusammenhängt.

II.

Das Ziel des Verbandes der unabhängigen Verarbeiter von Sekundärrohstoffen

Die Mission und das Ziel des Verbandes der unabhängigen Verarbeiter von Sekundärrohstoffen iat es insbesondere ihre Mitglieder vor allen staatlichen Organen, vor Selbstverwaltungsinstitutionen, vor der Regierung der SR, vor dem zuständigen Umweltminister der Slowakischen Republik, vor dem Nationalrat der Slowakischen Republik, vor den zuständigen Behörden im Ausland sowie auch vor anderen Organen und Personen zu vertreten, insbesondere im Zusammenhang mit jeder Änderung des Gesetzes Nr. 223/2001 Sg. über Abfälle sowie zur Änderung und Ergänzung einiger Gesetze (nachstehend " Abfallgesetz" genannt). Das Ziel des Verbandes ist es, die Rechte und legitime Interessen seiner Mitglieder vor allen genannten Organen, Institutionen durchzusetzen und den Mitgliedern des Verbandes regelmäßig Informationen über Änderungen in der Gesetzgebung, der Marktsituation und Prognosen der weiteren Entwicklung bereitzustellen. ANSDS Mitglieder sind sehr daran interessiert, dass sie durch ihre Mitgliedschaft in ANSDS durch ANSDS in allen, in diesem Artikel beschrieben und verbundenen Angelegenheiten, vertreten werden.

III.

Mitgliedschaft im Verband der unabhängigen Verarbeiter von Sekundärrohstoffen

Die Mitgliedschaft im Verband der unabhängigen Verarbeiter von Sekundärrohstoffen ist freiwillig. Ein ANSDS Mitglied kann eine natürliche oder juristische Person sein, die im Aufkauf, Verkauf, Großhandel mit Abfall und Alteisen und auch im Bereich der Abfallbehandlung unternimmt, der Satzung von ANSDS zustimmt und ein schriftliches Anmeldeformular ausfüllt.

Das Anmeldeformular für die Mitgliedschaft in ANSDS muss schriftlich an die Adresse von ANSDS eingereicht werden und muss das folgende enthalten:

  • Name der Firma oder ggf. der natürlichen Person mit Gewerbebefugnis
  • Sitz
  • Registriernummer, USt.-Nr., MwSt.-Nr. – falls erteilt
  • Kontaktadresse, Ansprechpartner und Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
  • Datum und Unterschrift die Zustimmung der Satzung und den Willen ein Mitglied von ANSDS zu sein ausdrücken
  • Erklärung des Antragstellers für die Mitgliedschaft, dass er sich verpflichtet die Satzung und interne Vorschriften zu befolgen
  • • Erklärung des Antragstellers keine Rückstände an den Staat zu haben

Die Mitgliedschaft entsteht durch eine schriftliche Entscheidung des Exekutivausschusses von ANSDS.

Die Mitgliedschaft wird nur beendet
a) durch den Tod oder Auflösung des Mitglieds
b) durch schriftliche Entscheidung des Exekutivausschusses
c) Durch schriftliche Mitteilung an die Adresse des Sitzes von ANSDS zugestellt, wo das Mitglied den Verzicht auf die Mitgliedschaft anführt.

Das Mitglied ist berechtigt:
a) an den Aktivitäten des Verbandes in Übereinstimmung mit der Satzung und der Gesetzgebung teilzunehmen
b) In die Organe des Verbandes gewählt zu werden und diese Organe zu wählen
c) den Organen des Verbandes Maßnahmen vorzuschlagen, die zur Erfüllung der Ziele des Verbandes beitragen

Das Mitglied ist verpflichtet:
a) Handlungen zu unterlassen, die im Widerspruch mit den Zielen des Verbandes sind
b) Einhaltung der Satzung des Verbandes
c) das Mitglied ist verpflichtet eine Eintrittsgebühr wie folgt zu zahlen: € 500 juristische Person und 100€ natürliche Person
d) zu den Aktivitäten des Verbandes monatlich mit dem Betrag 20 EUR auf das durch den Exekutivausschuss bestimmte Konto beizutragen.

IV.

Die Organe des Verbandes der unabhängigen Verarbeiter von Sekundärrohstoffen

Die Organe von ANSDS sind:

  • a) Generalversammlung
  • b) Exekutivausschuss
  • c) Vorstand
  • d) Revisionsausschuss

V.

Generalversammlung der Mitglieder

Die Generalversammlung ist nicht von allen Mitgliedern der Bürgervereinigung gebildet. Die Generalversammlung des Verbandes der unabhängigen Verarbeiter von Sekundärrohstoffen entscheidet mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Generalversammlung der Mitglieder der ANSDS entscheidet über die Auflösung des Verbandes durch die Verbindung mit einer anderen Bürgervereinigung oder durch eine freiwillige Auflösung, genehmigt die Satzung, ihre Änderungen, wählt und ruft die Mitglieder des Exekutivausschuss ab.

VI.

Exekutivausschuss

Als erste Vorstandsmitglieder wurden ernannt:
1) Ing. Juraj Hrivnák, Ulica Obrancov mieru 13, 902 01 Pezinok
2) Ing. Ľubomír Drobný, PhD., Na križovatkách 33, 821 04 Bratislava
3) Ing. Vladimír Skarka, Hnojník 434, 739 53 Frýdek Místek

Der Exekutivausschuss verantwortet seine Tätigkeit der Generalversammlung, leitet die Aktivitäten des Verbandes zwischen den Sitzungen der Generalversammlung, wählt aus seiner Mitte und ruft den Vorsitzenden ab, ruft die Verhandlung ein und bereitet sie inhaltlich vor, bereitet Basismaterialien für diese Verhandlungen vor, entscheidet über die Verwaltung des Vermögens und der Mitgliedsbeiträge der ANSDS, wählt den Revisionsausschuss, entscheidet über die Aufnahme / Nichtaufnahme des ANSDS Mitgliedes.

Die Mitglieder des Exekutivausschusses 1) und 2) zusammen mit den Mitgliedern des Revisionsausschusses 1) sind gemäß Abschnitt VIII dieser Satzung auch Mitglieder des Vorbereitungsausschusses gemäß Gesetz Nr. 83/1990 Sb., die berechtigt sind den Antrag für die Registrierung von ANSDS zu stellen.

VII.

Vorstand

Als erster Vorsitzenden wurde gewählt :
1) Ing. Juraj Hrivnák, Ulica Obrancov mieru 13, 902 01 Pezinok

Als stellvertretende Vorsitzende wurden gewählt:
1) Ing. Ľubomír Drobný PhD., Na križovatkách 33, 821 04 Bratislava
2) Ing. Vladimír Skarka, Hnojník 434, 739 53 Frýdek Místek

Der Vorsitz ist ein Organ von ANSDS. Im Namen von ANSDS halten mindestens zwei Mitglieder den Vorstand zusammen.

VIII.

Revisionsausschuss

Als erste Mitglieder des Revisionsausschuss wurden ernannt:
1) Ondrej Paprčiak, Divina – Lúky 54, 013 31
2) Fedor Hotový, Nerudova 1305/15, 902 01 Pezinok
3) Mgr. Róbert Fuchsberger, Viničná 20, 900 27 Bernolákovo

Der Revisionsausschuss überwacht die Geschäftsführung des Verbandes, informiert die Organe über Mängel und schlägt Maßnahmen zu ihrer Beseitigung vor, kontrolliert auch die Einhaltung der Satzung und interner Regelungen.

IX.

Wirtschaftsführung des Verbandes der unabhängigen Verarbeiter von Sekundärrohstoffen

Der Verband der unabhängigen Verarbeiter von Sekundärrohstoffen wirtschaftet mit beweglichen und unbeweglichen Gütern. Vermögensquellen sind vor allem:

  • Mitgliedsbeiträge
  • Spenden
  • Dotierungen und Beihilfen

Für die Wirtschaftsführung ist der Exekutivausschuss verantwortlich.

X.

Schlussbestimmungen

Der Verband der unabhängigen Verarbeiter von Sekundärrohstoffen löst sich durch freiwillige Auflösung oder Verbindung mit einem anderen Verein auf, worüber die Generalversammlung entscheidet. Falls es zur Auflösung des ANSDS kommt, bestimmt der Exekutivausschuss einen Liquidator,der alle Verbindlichkeiten und Vermögenswerte ausgleicht und mit der Liquidationsbilanz nach der Entscheidung der Generalversammlung verfügt.

Der Verband der unabhängigen Verarbeiter von Sekundärrohstoffen ist gemäß Gesetz Nr. 83/1990 Sb. eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Nach außen wird sie durch den Vorsitzenden vertreten.

Der Verband der unabhängigen Verarbeiter von Sekundärrohstoffen entsteht am Tag der Registrierung im Innenministerium.

Diese Satzung ist auf unbestimmte Zeit gültig. Die Verhältnisse die nicht durch diese Satzung geregelt werden, werden durch die gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 83/1990 Sb. geregelt.

V Bratislave

JUDr. Jana Vallová, PhD.
Leiter der Abteilung
für Innere Angelegenheiten